AGB
AGB
Auftragnehmer
BLS Bau GmbH
Adresse:
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein
Handelsregister:
Amtsgericht Düsseldorf
HRB 109400
Steuerangaben:
Finanzamt Hilden
USt-IdNr. DE456428020
E-Mail: info@bls-bau.eu
Telefon: +49 172 8622000
Webseite: www.bls-bau.eu
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt wird.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung nach vorheriger schriftlicher Auftragserteilung.
Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang & Änderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung und die Ausführungsfristen entsprechend anzupassen.
Sind Leistungen nur dem Grund nach bestimmt, liegt die nähere Bestimmung im billigen Ermessen des Auftragnehmers (§ 315 BGB).
§ 4 Preise & Zahlung
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber hat Abschlagszahlungen nach Maßgabe des § 632a BGB zu leisten, sobald Teilleistungen abgenommen oder vertraglich festgelegte Meilensteine erreicht sind.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber kommt gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Verzugsfall weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
Der Auftragnehmer ist zur Zurückhaltung der Leistung nach § 320 BGB berechtigt, solange der Auftraggeber fällige Gegenansprüche nicht erfüllt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle rechtzeitig zugänglich, geräumt und für die Ausführung geeignet ist.
Erforderliche behördliche Genehmigungen, Abnahmen, Erschließungen und Bauleitpläne sind vom Auftraggeber zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
§ 6 Fristen & Verzögerungen
Vereinbarte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als feste Termine („Fixtermin“) vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Witterungseinflüssen, Lieferengpässen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen beruhen (§ 275 BGB).
Bei behördlichen oder behördlich veranlassten Unterbrechungen sind die Fristen entsprechend zu verlängern.
§ 7 Abnahme & Gewährleistung
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung vorzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB:
5 Jahre für ein Bauwerk oder ein Bauwerksteil, das dessen Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit betrifft.
2 Jahre für sonstige Werke.
Die Frist beginnt mit der Abnahme.
Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB). Schlägt diese fehl oder ist unzumutbar, kann der Auftraggeber nach gesetzlichen Vorschriften mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Abnahme gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Eine Haftungsbefreiung oder -beschränkung gilt nicht für Kardinalpflichten, deren Verletzung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung überhaupt erst ermöglicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine Beschränkung ausschließen (§ 309 Nr. 7 BGB).
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben gelieferte Materialien, Bauteile und eingebauten Gegenstände Eigentum des Auftragnehmers (§ 449 BGB).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten kenntlich zu machen und Pfändungen unverzüglich anzuzeigen.
Verarbeitet der Auftraggeber die vorbehaltenen Waren, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verarbeitungswert.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der DSGVO und der jeweils gültigen Datenschutzgesetze. Einzelheiten entnehmen Sie unserer separaten Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Unternehmen (§ 14 BGB): Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig (§ 38 ZPO).
Bei Verbrauchern (§ 13 BGB): Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Verbrauchern steht gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.